Ferienwohnung Haus Rosen AGB`s
AGB`s der Ferienwohnung Haus Rosen nähe Troisdorf

Ferienwohnung nähe Siegburg 02247 759757

§1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages/ Beherbergungsvertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

Die verbindliche Buchung kann schriftlich oder per E - Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§2 Leistungen, Preise und Bezahlung

Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschliesslich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Internetseite. Die auf der Internetseite angegebenen Preise sind Endpreise und schliessen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der vereinbarte Preis, einschliesslich aller Nebenkosten, ist am Tag der Anreise fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt Anzahlungen zu verlangen oder Zwischenrechnungen zu stellen.

§3 Rücktritt

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklärt ausnahmsweise Ihre Zustimmung.

Tritt der Gast vom Vertag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder bertriebsüblichen Preis zu zahlen. Die Inhaber des Beherbungsbetriebes müssen sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Statt Erfüllung können die Inhaber des Beherbergungsbetriebes pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen.

Für eine Stornierung bis zum 31.Tag vor Reiseantritt 10% Bis zum 21,Tag vor Reiseantritt 20% Bis zum 11.Tag vor Reiseantritt 40% Danach 100%

Die Inhaber eines Beherbergungsbetriebes haben nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und müssen sich das Ersparte auf ihren Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, das dem Beherbergungsbetrieb ein geringer Schaden entstanden ist. Die Rückerklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

§4 Nichtbereitstellung der Beherbergungsleistung

Das nicht bereitstellen der Unterkunft begründet eine Schadensersatzpflicht der Inhaber des Beherbergungsbetriebes dem Gast gegenüber.

§5 Mängel der Beherbergungsleistung

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine blosse Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast den Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

§6 Haftung

Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht fürr Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden.(z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

§7 Verjährung

Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.

§8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetriebes ist ausschliesslich der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland haben, wird als ausschliesslicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des Beherbergungsbetiebes vereinbart.

§9 Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Gleiches gilt für etwaigige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib-oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Beherbergungsbetriebes, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.